Hofmann-Podcast „10 Minuten Jura“ – Folge 30: Die „auflösungsgerichtete“ Vertrauensfrage

Aktuell richtet sich durch die Auflösung der Regierungskoalition und die Ankündigung vorgezogener Neuwahlen die juristische Aufmerksamkeit auf das Problem der sog. „auflösungsgerichteten“ Vertrauensfrage nach Art. 68 GG.

In dieser Folge schauen wir uns die Vorschrift des Art. 68 GG näher an und beleuchten vor allem das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal einer tatsächlich instabilen Regierungslage, unter Berücksichtigung sowohl der Rechtsprechung des BVerfG zum Thema (vgl. BVerfGE 62, 1 ff. – Kohl, E 114,121 – Schröder) als auch der aktuellen Situation.

 

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Hofmann-Podcast „10 Minuten Jura“ – Folge 29: Prüfungsrecht – Widerspruch gegen den Examensbescheid in 5 Schritten

Haben Sie Fragen zum Prüfungsrecht? Für Jurastudierende biete ich eine kostenlose Erstberatung an.

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Der Widerspruch gegen den Examensbescheid ist der einschlägige Rechtsbehelf, wenn man mit dem Ergebnis seines Examens nicht zufrieden ist oder das Examen nicht bestanden wurde.

In dieser Folge erläutere ich in fünf Schritten, wie das Widerspruchsverfahren im ersten und zweiten juristischen Examen abläuft.

 

 

Ergänzend habe ich die fünf Schritte auch in einem Artikel auf meiner Website zusammengefasst: Widerspruch gegen den Examensbescheid in 5 Schritten

Besonders wichtig ist im Widerspruchsverfahren die zeitnahe und vollständige Akteneinsicht in die Klausuren.

Hierzu findet sich ebenfalls einen Beitrag auf meiner Website: Anspruch auf kostenlose Kopie von Examensklausuren – BVerwG 6 C 10.21, Autor: RA Frank Hofmann

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Podcast Folge 28: Die 10 am häufigsten vergessenen Delikte im Strafrecht

Eines der wichtigsten Erfolgsprinzipien in Strafrechtsklausuren ist es, schlicht keines der zu prüfenden Delikte zu vergessen.

Dies passiert besonders leicht mit den vergleichsweise „kleinen“ Delikten wie z.B. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) oder Sachbeschädigung (§ 303 StGB), die neben den eigentlichen Schwerpunkten der Klausur (wie z.B. Tötungsdelikte nach §§ 211, 212 StGB oder Raub nach § 249 StGB) leicht aus dem Blick geraten.

In dieser Folge Nr. 28 des Hofmann-Podcasts „10 Minuten Jura“ schauen wir uns die zehn am häufigsten vergessenen Delikte in Strafrechtsklausuren an. Zu jedem Delikt wird zusätzlich eine Anregung gegeben, welche Thematik man sich zu dem jeweiligen Delikt noch einmal anschauen könnte.

 

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Neu: Skript Baurecht

Seit heute steht eine neue Auflage des Hofmann-Skripts zum Baurecht online.

Eingearbeitet habe ich u.a.:

  • das Gesetz zur „Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren“ vom 3.7.2023 (u.a. Änderung der Vorschriften zur Veröffentlichung im Internet im Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen, z.B. § 3 II BauGB)
  • die Gesetze zur Förderung erneuerbarer Energien zum Zweck des Klimaschutzes (u.a. Neufassung von § 249 in Verbindung mit dem „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (WindBG) vom 20.7.2022)
  • die Änderungen des Baugenehmigungsverfahrens der LBO BW, zuletzt durch das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ vom 25.11.2023 (u.a. Änderung von §§ 53, 55, 57, 58 LBO)
  • die Pflicht zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen nach § 23 KlimaschutzG BW bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen.

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Podcast Folge 27: KG Berlin NJW 2023, 2792 – Strafbarkeit von „Klimaklebern“ nach § 113 StGB

Bei der Prüfung der Strafbarkeit von sog. „Klimaklebern“ wird in der Klausur der Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) häufig übersehen, da sich die Diskussion in Literatur und Medien überwiegend auf den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) konzentriert.

In der Folge 27 des Hofmann-Podcasts „10 Minuten Jura“ schauen wir uns die Entscheidung des KG Berlin (Beschl. v. 16.8.2023 – 3 ORs 46/23, 161 Ss 61/23, NJW 2023, 2792) an und machen uns klar, warum die Rspr. zu § 240 StGB (sog. „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“) nicht ohne weiteres auf den Gewaltbegriff des § 113 StGB übertragbar ist.

In der Folge erwähnt: BayVGH, Beschl. v. 13.9.2023 – 10 Cs 23.1650, RÜ 2023, 727 (Präventives Verbot von Klimakleber-Demonstrationen); BGH, Urt. v. 27.9.2022 – VI ZR 336/21, JuS 2023, 685 (Schienenblockade als Eigentumsbeeinträchtigung)

 

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Neu: Skript Schuldrecht BT 2 und Lernplan

Seit heute steht eine neue Auflage des Hofmann-Skripts zum Schuldrecht BT 2 – Gesetzliche Schuldverhältnisse online.

Eingearbeitet habe ich u.a.:

  • die Ersetzung des NetzDG durch den „Digital Services Act“ der EU zum 25.8.2023
  • das Urteil des BGH (Urt. v. 29.7.2021 – III ZR 179/20, NJW 2021, 3179 – Facebook) zur Löschung und Sperrung in sozialen Netzwerken
  • den Beschluss des BVerfG (Beschl. v. 19.12.2021 – 1 BvR 1073/20, JuS 2022, 688 – Künast) zum Ehrschutz von Politikern in sozialen Netzwerken
  • die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 8.12.2022 – C-460/20, NJW 2023, 747) zum Direktanspruch gegen Google wegen Löschung von Falschinformationen
  • den Beschluss des BVerfG (Beschl. v. 24.10.2022 – 1 BvR 110/22, NJW 2023, 757) zur Vererblichkeit von Schmerzensgeldansprüchen („Fall Kohl“)
  • die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 21.3.2023 – C 100/21, NJW 2023, 1111) zum Drittschutz von Vorschriften über unzulässige Abschalteinrichtungen („Dieselskandal“, Thermofenster)
  • die Änderung der Rechtsprechung des BGH zu den sog. „Schockschäden“ (BGH, Urt. v. 6.12.2022 – VI ZR 168/21, NJW 2023, 983)
  • das Urteil des BGH (Urt. v. 23.3.2023 – V ZR 67/22, JuS 2023, 783) zur Unanwendbarkeit von §§ 280 I, III, 281 BGB auf den Anspruch aus § 1004 I BGB (hierzu auch die Folge 25 des Hofmann-Podcasts „10 Minuten Jura“).

Daneben habe ich auch den Hofmann-Lernplan auf den Stand zum 1.1.2024 gebracht. Hier waren insbesondere die Vorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) einzuarbeiten, das ab dem 1.1.2024 gilt (hierzu auch die Folge 26 des Hofmann-Podcasts „10 Minuten Jura“).

Hofmann-Skripten

Hofmann-Lernplan für das erste Examen

Podcast Folge 26: Die Reform des Gesellschaftsrechts zum 1.1.2024 (MoPeG)

Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2024 das Recht der Personengesellschaften durch das MoPeG umfassend reformiert.

In dieser Folge schauen wir uns die für die Klausur relevantesten Regelungen an, insbesondere die Abgrenzung zwischen rechtsfähiger und nichtrechtsfähiger GbR (§ 705 BGB), die neue Haftungsstruktur der GbR (§§ 721 ff. BGB) und das neu eingeführte Gesellschaftsregister (§§ 707 ff. BGB).

Der neue Gesetzestext ab 1.1.2024 für das BGB findet sich u.a. hier: https://www.buzer.de/1_MoPeG.htm

 

Podcast Folge 25: BGH JuS 2023, 783 – Anwendbarkeit von § 281 BGB auf dingliche Beseitigungsansprüche

In dieser examensrelevanten Entscheidung (Urt. v. 23.3.2023 – V ZR 67/22, JuS 2023, 783) setzt sich der BGH mit der Frage auseinander, inwieweit der Schadensersatzanspruch aus §§ 280, 281 BGB auf den dinglichen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB anwendbar ist.

Wir analysieren das Urteil des BGH und die dahinter stehende allgemeine Thematik, inwieweit Vorschriften aus dem Schuldrecht AT überhaupt auf dingliche Ansprüche angewendet werden können.

In der Folge erwähnte Entscheidungen:

  • BGH, Urt. v. 18.3.2016 – V ZR 89/15, JuS 2016, 1024 (zur Anwendbarkeit von §§ 280, 281 BGB auf § 985 BGB)
  • BGH, Urt. v. 22.2.2018 – VII ZR 46/17, JuS 2018, 907 (fiktiver Schadensersatz im Werkvertragsrecht); dagegen für das Kaufrecht: BGH, Urt. v. 12.3.2021 – V ZR 33/19, JuS 2021, 793, für das Mietrecht: BGH, Urt. v. 19.4.2023 – VIII ZR 280/21, NJW-RR 2023, 991

 

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Neu: Skripten Staatsrecht 1, Sachenrecht und Lernplan

Seit heute steht eine neue Auflage des Hofmann-Skripts zum Staatsorganisationsrecht online.

Eingearbeitet habe ich u.a.:

  • das Klimaschutzurteil des BVerfG vom 24.3.2021 (1 BvR 2656/18 ua, NJW 2021, 1723)
  • die neue Rspr. des BVerfG zum Verhältnis von Europarecht und GG („Recht auf Vergessen I und II“ – BVerfG Jus 2020, 282, 284, BVerfG NVwZ 2021, 1211 – „Tierarzneimittel“)
  • anlässlich einiger examensrelevanter Urteile (BVerfG 138, 102 – Schwesig, BVerfGE 154, 320 – Seehofer, BVerfG 2 BvE 4/20, JuS 2022, 789 – Merkel) einen eigenen Abschnitt zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit der Regierung“
  • die Reform des BWahlG von 2020 zur Verkleinerung des Bundestages
  • die Entscheidung des BVerfG (2 BvR 1470/20, NVwZ 2022, 1788) zum Thüringer Paritätsgesetz
  • die Entscheidungen des BVerfG zum Klagerecht einer Fraktion im Organstreitverfahren zum CETA-Abkommen mit Kanada (JuS 2022, 467) und beim Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr in Syrien (BVerfGE 152, 8)
  • das Urteil des BVerfG zur reduzierten Prüfung im Rahmen der ultra-vires-Kontrolle (BVerfG BeckRS 2022, 34587 – EU-Aufbaumittelfonds)

Daneben habe ich auch die Skripten zum Sachenrecht und den Hofmann-Lernplan auf den Stand zum 1.1.2023 gebracht.

Hofmann-Skripten

Hofmann-Lernplan für das erste Examen

Prüfungsrecht: Anspruch auf kostenlose Kopie von Examensklausuren – BVerwG 6 C 10.21

Haben Sie eine Frage zum Prüfungsrecht? Für Jurastudierende biete ich eine kostenlose Erstberatung.

Prüfungskandidaten in den juristischen Staatsexamen haben nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.11.2022  (BVerwG 6 C 10.21) einen Anspruch auf eine kostenlose Kopie ihrer Examensklausuren.

Bei den schriftlichen Prüfungsleistungen handele es sich um personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ein Anspruch auf kostenlose Zurverfügungstellung der Kopien, gegebenenfalls auch auf elektronischem Weg, ergebe sich daher aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 3 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 DSGVO.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vollzieht insoweit eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2017 nach (EuGH, Urt. v. 20.12.2017, C 434/16, Nowak vs. Data Protection Commissioner). Einige Bundesländer (z.B. Hessen, Rheinland-Pfalz) hatten die Entscheidung des EuGH bereits umgesetzt, das beklagte Land NRW allerdings nicht.

Die Entscheidung bringt für Studierende und Referendare endlich Klarheit in diesem Punkt. Eine Einschränkung ist allerdings, dass es sich anders als bei den schriftlichen Klausurleistungen und den Bewertungen der Prüfer bei den Aufgabentexten nicht um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO handelt. Die weitere Entwicklung bleibt insoweit abzuwarten.

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass neben dem Anspruch aus der DSGVO das Recht auf Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren und das prüfungsrechtliche Akteneinsichtsrecht nach der jeweiligen Prüfungsordnung bestehen bleiben. Jedenfalls im Widerspruchsverfahren ist eine sinnvolle Interessenvertretung ohne Einsicht in die Aufgabentexte nicht möglich, so dass auf diesem Weg ein Anspruch geltend gemacht werden kann.

Als weitere Konsequenz ergibt sich für die Prüfungsämter, dass Examensklausuren künftig allgemein dem hohen Schutzniveau der DSGVO entsprechend behandelt werden müssen. Dies betrifft etwa auch den internen Umgang mit den Klausuren.

Mehr zum Thema:

LTO – Prüfungsämter müssen Examensklausuren kostenlos kopieren (Artikel v. 1.12.2022)

BVerwG, Urt. v. 30.11.2022, 6 C 10.21 – Pressemitteilung v. 1.12.2022

EuGH, Urt. v. 20.12.2017, C 434/16, Nowak vs. Data Protection Commissioner

Prüfungsrecht: Kostenlose Akteneinsicht – der EuGH machts möglich? (Art. v. 7.10.2018, Autor: RA Frank Hofmann)

Widerspruch in fünf Schritten – Tipps zum Widerspruchsverfahren (Autor: RA Frank Hofmann)