Nach einer neuen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urt. v. 27.4.2020 – 20 K 6392/18) haben Examenskandidaten einen Anspruch auf kostenlose Kopien der von ihnen geschriebenen Examensklausuren.
Das Urteil folgt insoweit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der einen solchen Anspruch von Prüfungskandidaten aufgrund der DSGVO annimmt (vgl. EuGH, Urt. v. 20.12.2017, C 434/16 – Nowak).
Zwar ist das Urteil des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig, dürfte aber die Argumentation von Kandidaten stützen, die derzeit einen entsprechenden Anspruch auf kostenlose Zusendung von Kopien ihrer Klausuren gegenüber ihrem Prüfungsamt geltend machen.
Legal Tribune Online: Kostenlose Klausurkopien für Examenskandidaten, Art. v. 19.5.2020
Eine Darstellung der Entscheidung des EuGH in der Sache Nowak (Urt. v. 20.12.2017 – C 434/16) finden Sie hier.
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