Zu den beliebtesten Artikeln auf dieser Seite gehört die Anleitung für den Examenswiderspruch in fünf Schritten.
Ich habe den Artikel daher noch einmal aktualisiert. Eingearbeitet wurde insbesondere das neue Urteil des EuGH (20.12.2017 – C 434/16 Nowak v Data Protection Commissioner), das dem Examenskandidaten grundsätzlich ein Recht auf kostenlose Akteneinsicht gewährt (vgl. hierzu auch „Prüfungsrecht: Kostenlose Akteneinsicht – der EuGH machts möglich?“).