Seit heute steht eine neue Auflage des Hofmann-Skripts zum Polizeirecht Baden-Württemberg im Skripten-Bereich zum Download bereit.
Eingearbeitet wurde insbesondere die Polizeirechts-Reform vom Dezember 2017.
Neu im Gesetz sind u.a.:
- Ermächtigungsgrundlage für die automatische Auswertung von Video-Überwachungsaufnahmen (§ 21 IV PolG n.F.)
- Überwachung von verschlüsselter Kommunikation bei schweren Straftaten (§ 23b II, III PolG n.F.)
- Elektronische Fußfessel bei Terrorismus-Verdacht (§ 27c PolG n.F.)
- Ermächtigungsgrundlage für Alkoholverbots-Verordnungen in Innenstädten (§ 10a PolG n.F.)
Näher mit der Reform beschäftigt sich Judith Sikora auf juwiss.de („Antiterrorkampf in Grün“ – Artikel v. 23.11.2017).