Bei der Prüfung der Strafbarkeit von sog. „Klimaklebern“ wird in der Klausur der Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) häufig übersehen, da sich die Diskussion in Literatur und Medien überwiegend auf den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) konzentriert.
In der Folge 27 des Hofmann-Podcasts „10 Minuten Jura“ schauen wir uns die Entscheidung des KG Berlin (Beschl. v. 16.8.2023 – 3 ORs 46/23, 161 Ss 61/23, NJW 2023, 2792) an und machen uns klar, warum die Rspr. zu § 240 StGB (sog. „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“) nicht ohne weiteres auf den Gewaltbegriff des § 113 StGB übertragbar ist.
In der Folge erwähnt: BayVGH, Beschl. v. 13.9.2023 – 10 Cs 23.1650, RÜ 2023, 727 (Präventives Verbot von Klimakleber-Demonstrationen); BGH, Urt. v. 27.9.2022 – VI ZR 336/21, JuS 2023, 685 (Schienenblockade als Eigentumsbeeinträchtigung)